DIPL.-KFM. WERNER
MUNDORF · STEUERBERATER · DEMMIN
Fortführung der Tätigkeit durch den letzten verbleibenden Gesellschafter
- Eingehende Beratung hinsichtlich der steuerrechtlichen, betriebswirtschaftlichen und haftungsrechtlichen Folgen des Ausscheidens des vorletzten Gesellschafters auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene.
- Bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung [GmbH] zusätzliche Beratung über
- die Möglichkeit der Fortsetzung der Gesellschaft als Ein-Personen-GmbH,
- die Möglichkeit der Umwandlung in ein Einzelunternehmen,
- die Möglichkeit der Betriebsveräußerung an ein neu zu installierendes Einzelunternehmen,
- gesetzliche Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten [Registergericht, Bundesanzeiger, etc.] sowie auf die Pflicht zur notariellen Beurkundung des Gesellschafterbeschlusses.
- Hinwirkung auf eine entsprechende Beschlußfassung durch die Gesellschafterversammlung.
- Wahrnehmung der gesetzlichen Mitteilungspflichten gegenüber den Finanzbehörden für alle Beteiligten.
- Ermittlung der Höhe des Abfindungsanspruchs des ausscheidenden Gesellschafters nach den Regeln des Gesellschaftsvertrags.
- Bei Personengesellschaften Aufstellung einer Auseinandersetzungsbilanz auf den Ausscheidungszeitpunkt.