DIPL.-KFM. WERNER
MUNDORF · STEUERBERATER · DEMMIN
Aufnahme eines Gesellschafters in das eigene Unternehmen
- Eingehende Beratung hinsichtlich der steuerrechtlichen, betriebswirtschaftlichen, haftungs- und gesellschaftsrechtlichen Folgerungen aus der Wahl der Rechtsform der künftigen Gesellschaft, insbesondere zur
- Kapitalgesellschaft [z. B.: GmbH],
- Personengesellschaft [z. B.: OHG, KG, GbR],
- Mischform [z. B.: GmbH & Co. KG].
- Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes [Strategie-, Finanzierungs- und Steuerkonzept] nach den Vorgaben des Auftraggebers.
- Erarbeitung eines Aktions- und Zeitplans, aufbauend auf dem Gesamtkonzept.
- Hilfestellung bei der Ermittlung der Höhe der Gegenleistung des eintretenden Gesellschafters für die einzuräumenden Gesellschaftsrechte.
- Gegebenenfalls Durchführung einer Unternehmensbewertung unter Berücksichtigung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) entwickelten „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen” unter besonderer Berücksichtigung der Besonderheiten bei der Bewertung kleiner und mittlerer Unternehmen mit mündlicher Berichterstattung und schriftlichem Erläuterungsbericht.
- Beratung hinsichtlich der Besteuerung der aufgelösten, sogenannten „stillen Reserven” für den Fall, daß der Wert der Gegenleistung des eintretenden Gesellschafters über den anteilig übertragenen Buchwerten liegt [Gewinnrealisierung].
- Betriebswirtschaftlich und steuerlich beratende sowie vermittelnde Begleitung über den gesamten Aufnahmevorgang.
- Auf besonderen Wunsch auch Übernahme von Treuhandschaften.